Viele Kreditkarten schließen die eine oder andere Versicherung mit ein. Doch sind nicht alle Angebote sinnvoll.
Denn der Versicherungsschutz gilt nur dann, wenn eine Leistung auch vorher mit der Kreditkarte bezahlt wurde. Eine Verkehrsmittel-Unfallversicherung, die also Unfälle mit öffentlichen Verkehrsmitteln abdeckt gilt nur, wenn das Ticket per Kreditkarte bezahlt wurde. In der Praxis funktioniert dies aber nicht. Auch die Klauseln für Reisgepäckversicherungen oder Reisehaftpflichtversicherungen sind häufig so ausgelegt, dass eine Haftung nahezu ausgeschlossen ist. Der Abschluss einer entsprechenden separaten Versicherung ist dann in jedem Fall sinnvoll.