Der BFH hat in dem Urteil vom 9. März 2010 (VIII-R-24/08) entschieden, dass die 1% Regelung für jedes in einem Betrieb privat genutztes Fahrzeug vorzunehmen ist. Die 1% Regelung ist also immer fahrzeugbezogen und nicht personenbezogen anzuwenden. Dies bedeutet, dass für einen Steuerpflichtigen, der mehrere seiner betrieblichen Pkw auch privat nutzt, für jeden dieser Pkw die 1% Regelung zur Anwendung kommt. Dies gilt also auch , wenn feststeht, dass ausschließlich eine Person die Fahrzeuge privat nutzt. Dieses Urteil steht in Gegensatz zu dem BMF-Schreiben vom 21. Januar 2002. Die Finanzverwaltung hat allerdings mit Schreiben vom 18. November 2009 mit Gültigkeit ab 2010 ihre vorhergehende Auffassung aufgegeben.