Ferienjobs für Schüler

87 Tage zuvor

Während der Ferien können Schüler unbegrenzt Geld verdienen, ohne sozialversicherungspflichtig zu werden. Voraussetzung ist, dass die Beschäftigung
im Voraus auf maximal zwei Monate oder 50 Arbeitstage im Kalenderjahr befristet ist. Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung fallen bei diesen kurzfristigen Beschäftigungen ebenfalls nicht an, weil es sich nicht um so genannte Minijobs handelt.

Wird die Beschäftigung in einem Kalenderjahr über diesen Zeitraum hinaus fortgesetzt und ein Arbeitsentgelt von bis zu 400 € im Monat gezahlt, sind die Vorschriften für die so genannten Minijobs anzuwenden.

Hat ein Schüler das 16. Lebensjahr vollendet und übt er eine kurzfristige Beschäftigung aus, sind Beginn und Ende des Beschäftigungsverhältnisses der zuständigen Krankenkasse auf elektronischem Weg zu melden.

Dieter Lux

Nutzungsentnahme bei mehreren Fahrzeugen

132 Tage zuvor

Der BFH hat in dem Urteil vom 9. März 2010 (VIII-R-24/08) entschieden, dass die 1% Regelung für jedes in einem Betrieb privat genutztes Fahrzeug vorzunehmen ist. Die 1% Regelung ist also immer fahrzeugbezogen und nicht personenbezogen anzuwenden. Dies bedeutet, dass für einen Steuerpflichtigen, der mehrere seiner betrieblichen Pkw auch privat nutzt, für jeden dieser Pkw die 1% Regelung zur Anwendung kommt. Dies gilt also auch , wenn feststeht, dass ausschließlich eine Person die Fahrzeuge privat nutzt. Dieses Urteil steht in Gegensatz zu dem BMF-Schreiben vom 21. Januar 2002. Die Finanzverwaltung hat allerdings mit Schreiben vom 18. November 2009 mit Gültigkeit ab 2010 ihre vorhergehende Auffassung aufgegeben.

Dieter Lux

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Dieter Lux
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