Geringfügig Beschäftigte

14. Juli 2010, 02:07

Auch für geringfügig Beschäftigte, die auf 400-Euro-Basis arbeiten, besteht die Möglichkeit, einen Teil ihres Entgeltes zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung umzuwandeln. Diese Möglichkeit besteht aber nur dann, wenn der Arbeitnehmer auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung verzichtet.

Helga Badenhop

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