Auch für geringfügig Beschäftigte, die auf 400-Euro-Basis arbeiten, besteht die Möglichkeit, einen Teil ihres Entgeltes zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung umzuwandeln. Diese Möglichkeit besteht aber nur dann, wenn der Arbeitnehmer auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung verzichtet.